Förderung
Die Umsetzung von sonderpädagogischer Förderung geschieht in Sachsen auf vielfältigen Wegen. Es kommen im Sinne der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention verschiedene Förderorte in Frage:
- gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an einer
Regelschule (Grundschule, Oberschule, Gymnasium): Inklusion
- Unterricht an der Förderschule