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Förderung

Die Umsetzung von sonderpädagogischer Förderung geschieht in Sachsen auf vielfältigen Wegen. Es kommen im Sinne der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention verschiedene Förderorte in Frage:

- gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an einer
  Regelschule (Grundschule, Oberschule, Gymnasium): Inklusion

- Unterricht an der Förderschule

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